Alkoholverbot bei Busreisen

Alkoholverbot bei Busreisen

Alkoholverbot bei Busreisen

Am 26. August diesen Jahres war Innenminister Joachim Herrmann zu Gast am Tegernsee.

Damals haben wir ihm einen Brief ✉️ übergeben in dem wir auf die 𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝘄𝗲𝗿𝘁𝗲𝗻 𝗕𝗲𝗱𝗶𝗻𝗴𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗳𝘂̈𝗿 𝗕𝘂𝘀𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗿 aufmerksam machten, die aufgrund der 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝗶𝗲𝗱𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗶𝗻 𝗗𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗹𝗮𝗻𝗱 𝘂𝗻𝗱 𝗘𝘂𝗿𝗼𝗽𝗮 – teils 𝘀𝗼𝗴𝗮𝗿 𝗶𝗻𝗻𝗲𝗿𝗵𝗮𝗹𝗯 𝗗𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗹𝗮𝗻𝗱𝘀 – herrschen. Als Beispiel haben wir hier das 🚫 𝗔𝗹𝗸𝗼𝗵𝗼𝗹𝘃𝗲𝗿𝗯𝗼𝘁 𝗳𝘂̈𝗿 𝗕𝘂𝘀𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲𝗻 in Bayern gewählt, das so deutschland- und europaweit einzigartig ist. Für die Busunternehmen bedeutete ein solches Verbot eine Umsatzeinbuße und einen Wettbewerbsnachteil z.B. gegenüber der Bahn.

Gerade kam nun die Nachricht von Herrn Herrmann: „Mit Inkrafttreten der 14. Bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde das Rahmenkonzept Touristische Dienstleister zum 17. September 2021 auf die neue Rechtslage hin aktualisiert. Es freut mich Ihnen mitzuteilen, dass die Ausführungen zu, Alkoholkonsum in touristischen Verkehren darin  nicht mehr enthalten sind (…) Demnach gelten gemäß Ziffer 6.3.2. für Bewirtungsleistungen bei den Anbietern touristischer Dienstleistungen nunmehr die Regelungen für Gastronomiebetriebe.“

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