Neuerungen im österreichischen Mautsystem

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Neuerungen im österreichischen Mautsystem

#Neuerungen im österreichischen Mautsystem ab 2024: CO2-Zuschläge und digitale Vignetten

Österreich führt ab dem 1. Januar 2024 wichtige Änderungen in seinen Mautregelungen ein. Diese Änderungen umfassen einen neuen CO2-Zuschlag, Anpassungen bei den Mauttarifen für Busse, die Einführung einer 1-Tages-Vignette sowie Änderungen im Bezug auf die technisch zulässige Gesamtmasse von Fahrzeugen. Hier ist ein umfassender Leitfaden, um Sie über diese Änderungen zu informieren.

CO2-Zuschlag und Mauttarife für Busse

  • CO2-Zuschlag ab 2024: Ab dem 1. Januar 2024 wird zu der bestehenden Maut ein zusätzlicher CO2-Zuschlag erhoben. 
  • Mauttarife für Busse: Die seit 2003 geltenden Mauttarife für Busse bestehen nun aus einem Infrastruktur- und Luftverschmutzungsentgelt sowie dem neuen CO2-Zuschlag.
  • Mautrechner: Zur Berechnung der spezifischen Mautkosten stellt die Asfinag einen Mautrechner zur Verfügung.
  • Einstufung in eine bessere Klasse: Busse, die nach dem 1. Januar 2024 zugelassen werden, können bei Nachweis der CO2-Emissionen in eine günstigere Tarifklasse eingestuft werden.
  • CO2-Aufschlag ab 2025: Ab dem 1. Januar 2025 wird der CO2-Aufschlag für Busse um 25 % reduziert, wenn nachgewiesen wird, dass es sich um einen Bus handelt. Hierfür muss die Zulassungsbescheinigung bei der Asfinag hochgeladen werden.

Neue 1-Tages-Vignette und Preisänderungen

  • 1-Tages-Vignette: Mit der 1-Tages-Vignette wird ein neues digitales Vignettenprodukt eingeführt, das 8,60 Euro kostet.
  • Preisänderungen bei anderen Vignetten: Bei anderen Vignettenprodukten kommt es zu leichten Preisanpassungen, ausgenommen die Jahres-Vignette, die weiterhin 96,40 Euro kostet.
  • Online-Kauf von Vignetten: 1-Tages- und 10-Tages-Vignetten sind beim Online-Kauf sofort gültig. 2-Monats- und Jahres-Vignetten sind aufgrund des Konsumentenschutzes frühestens ab dem 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig.

Änderungen in der Gewichtsberechnung

  • Umstellung auf tzGm: Ab 1. Dezember 2023 wird vom höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzG) auf die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) umgestellt.
  • Vignetten- und Mautpflicht: Die Mautpflicht richtet sich nun nach der technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm). Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen tzGm unterliegen der Vignettenpflicht bzw. Streckenmaut, Fahrzeuge über 3,5 Tonnen der GO-Maut-Pflicht.

Übergangsfrist für bestimmte Fahrzeuge

Übergangsfrist bis 2029: Fahrzeuge, die vor dem 1. Dezember 2023 erstmalig zugelassen wurden und ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen hatten, unterliegen bis zum 31. Januar 2029 weiterhin der Vignettenpflicht und der Streckenmaut für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen tzGm.

Zusammenfassung und Checkliste

[ ] Überprüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug den neuen CO2-Zuschlag ab 2024 betrifft.

[ ] Nutzen Sie den Mautrechner der Asfinag für genaue Tarifberechnungen.

[ ] Informieren Sie sich über die Möglichkeit der Einstufung in eine bessere Klasse für Busse ab 2024.

[ ] Berücksichtigen Sie die Reduzierung des CO2-Aufschlags für Busse ab 2025.

[ ] Erwägen Sie den Kauf der neuen 1-Tages-Vignette.

[ ] Beachten Sie die Preisänderungen bei anderen Vignetten.

[ ] Prüfen Sie die Gültigkeit von Online gekauften Vignetten.

[ ] Achten Sie auf die Umstellung von hzG auf tzGm ab Dezember 2023.

[ ] Nutzen Sie die Übergangsfrist für bestimmte Fahrzeuge bis 2029.

Für weitere Informationen besuchen Sie die offizielle Website: [ASFINAG].

  • 9. Januar 2024
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  • Branchen-News
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