Neues Gesetz ab Juli: Wichtige Neuerung für Busunternehmer
Die Corona-Pandemie hat Nachholbedarf beim Gesetz zum Reisesicherungsfond aufgezeigt. Hierzu tritt am 1. Juli ein neues Gesetz in Kraft, um unverschuldeten Insolvenzen der mittelständischen Reiseveranstalter und Busunternehmer vorzubeugen. Der RDA war seit über einem Jahr am Verhandlungstisch mit dabei und hat optimierte Konditionen für die Branche eingefordert.
Die wichtigsten Änderungen:
Anhebung der Umsatzgrenze Opt-Out für Versicherungspflicht von 3 auf 10 Millionen
Senkung der Anforderungen für die Sicherheiten von 7 auf 5% des Reiseumsatzes
Bereitstellung öffentlicher Bürgschaftsprogramme auch außerhalb des Reisesicherungsfonds
Ermittlung des Pauschalreiseumsatzes mittels einer Prognose für das Geschäftsjahr 2022
Außerdem strebt der RDA das Erreichen eine Entgeltermäßigung von 15% anstatt aktuell 1% für erdgebundene Reisen an. Das ausschlaggebende Argument hierfür ist, dass gerade Busreisen mit einem sehr geringem Repatriierungsrisiko verbunden sind.