Aktuelle Stellungnahme des BDO zu noch ungeklärten Fragen und Problemen vor der Einführung des 49€ Ticket Anfang Mai.
Die Zeit bis zum 01. Mai ist bald rum, aber für den BDO sind noch viele Fragen offen, u.a.:
Rechtssicheren Ausgleichsanspruch für Unternehmen herstellen. Die Einführung des Deutschlandtickets kommt für den Busmittelstand zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Nach über zwei Jahren Coronapandemie und Abhängigkeit von einem ÖPNV-Rettungsschirm ist die Eigenkapital-decke der privaten Unternehmen aufgebraucht. Hinzukommt die durch den Krieg auf die Ukraine verursachte Dieselkostenexplosion, die zusätzliche dramatische Auswirkungen auf die Busbranche hat. Bis heute haben die Unternehmen den exorbitanten Dieselkostenanstieg völlig allein zu tragen.
Das „Deutschlandticket“ auskömmlich finanzieren. Bund und Länder stellen zum Ausgleich der Kosten des Deutschlandtickets jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr für 2023 und 2024 bereit. Für 2023 ist eine Nachschusspflicht vereinbart, so dass eventuelle Mehrkosten auf jeden Fall ausgeglichen werden. Da das Deutschlandticket in 2023 jedoch nur für 7 Monate angeboten werden wird, ist die Wahrscheinlichkeit relativ gering, dass dieses Jahr ein Zuschussbedarf entsteht, der über die ins-gesamt 3 Milliarden Euro hinausgeht. Für 2024 sieht die Situation jedoch anders aus. Hier besteht noch erhebliche Unsicherheit, wie die die Finanzierung des Deutschlandtickets sichergestellt wird.
Übergangsfrist für Papiertickets sowie Ausgleich für Einführungskosten und Mehrkosten Die Umstellung auf ein rein digitales Deutschlandtickets im Abo ist zurzeit gerade durch kleine Unternehmen in den ländlichen Regionen Deutschlands technisch nicht bis zum anvisierten Termin des 1. Mai 2023 darstellbar. Diese Unternehmen könnten damit kein Deutschlandticket verkaufen.
Folgenabschätzung unzutreffend, hoher Erfüllungsaufwand für Unternehmen Anders als im Gesetzentwurf in Abschnitt VI Punkt 4.1 „Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft“ bei der Folgenabschätzung behauptet wird, führt das Deutschlandticket bei den Unternehmen zu erheblichen Kosten
Neutrale Datensammelstelle, Evaluation und faire Einnahmenaufteilung: In keinem Fall können private Busunternehmen dazu verpflichtet werden, ihre sensiblen Betriebsdaten an andere Wettbewerber oder Marktteilnehmer weiter zu geben
In der offiziellen Stellungnahme findet Ihr die Lösungsvorschläge des BDO in voller Länge: