Der BDO informierte Mitglieder und Interessierte bei einem heutigen, virtuellem Treffen über Details zu den Ü3-Plus und Ü 4 Hilfen für Busunternehmer.
Geleitet wurde das Webinar von Frau Leonard vom BDO im Gespräch mit dem Rechtsanwalt Herr Hein. Er liefert Details zum vorläufigen Entwurf (Term Sheet) der Überbrückungshilfen.
Wie sehr die mittelständischen Unternehmen auf diese Ausweitung der staatlichen Unterstützung angewiesen sind, zeigt die Graphik zu den dramatischen Umsatzeinbrüchen der Branche im Geschäftsjahr 2021. (Quelle: Linked In: BDO )
Ü 3-Plus und Ü 4 Hilfen für Busunternehmer: Die Änderungen
Was sich in Anbetracht der nach wie vor angespannten Geschäftslage bei den Ü3 und Ü 4 Hilfen für Busunternehmer konkret ändert, zeigt unsere Übersicht.
Ü 3-Plus – Hilfen:
bis 31. Dezember 2021
Kosten für Digitalisierung/Marketing können erstattet werden, wenn sie den Gesamtumsatz Marketing aus 2019 nicht überschreiten
Frist Zahlungsziel: 31. Dezember 2021
Verrechnung der bereits erhaltenen Ü3-Hilfen mit dem Antrag auf Ü3-Plus Hilfen
Corona-bedingte Absagen von bereits gebuchten Weihnachtsmarkt-Fahrten wegen Schließungen werden erstattet
Ü 4 – Hilfen:
ab Januar 2022
bei 70% des Umsatzes 90% ( vorher 100%) Erstattung der Fixkosten
keine Erstattung des Unternehmerlohns
Sonderzahlungen: z. B.30 % Eigenkapitalzuschuss, wenn Umsatz in 12/21 und 01/22 unter 50%
Thema Digitalisierung ist in der Ü3 Plus Hilfe enthalten. Inwiefern sich dies im Ü 4 Hilfspaket ändert, steht noch nicht fest
In Bezug auf den letzten Punkt, rät Herr Hein dringend Ausgaben rund um das Thema Digitalisierung noch im Rahmen der Ü3-Plus Hilfen einzureichen.
Die Infos zu den Ü 4-Hilfen beziehen sich auf ein vorläufiges Term Sheet. Die gesetzlichen Regelungen der Ü 4 Hilfen für Busunternehmer werden ab Mitte Januar erwartet.