EuGH-Urteil: Wichtige Entscheidung für Reiseveranstalter

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EuGH-Urteil: Wichtige Entscheidung für Reiseveranstalter

EuGH-Urteil: Wichtige Entscheidung für Reiseveranstalter in Corona-Rücktrittsfragen

Am 29. Februar 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Urteil C-584/22 eine bedeutende Entscheidung für die Reisebranche gefällt, die lang erwartete Klarheit in der Frage des kostenlosen Rücktritts von Reiseverträgen unter dem Einfluss von unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen, auch bekannt als höhere Gewalt, bringt.

Die zentrale Frage, die der EuGH zu klären hatte, war, zu welchem Zeitpunkt unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen müssen, um einen kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag zu rechtfertigen. Die Entscheidung fiel klar aus: Es kommt ausschließlich auf die Situation an, die im Zeitpunkt des Rücktritts des Reisenden bestand. Das bedeutet, dass nur die Umstände berücksichtigt werden dürfen, die zum Zeitpunkt des Rücktritts herrschten, und nicht solche, die erst danach eintreten.

Diese Klarstellung hat erhebliche Bedeutung, insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, während der viele Reisende frühzeitig ihre Reisen stornierten, ohne dass zum Zeitpunkt ihres Rücktritts bereits klar war, wie sich die Pandemie weiterentwickeln würde. Das Urteil schließt nun die Möglichkeit aus, dass Reisende sich nachträglich auf Umstände berufen können, die erst nach ihrem Rücktritt eingetreten sind, zum Nachteil der Reiseveranstalter.

Rechtsanwältin Dr. Stefanie Bergmann, LL.M. aus Hamburg, die das Urteil für den Veranstalter Kiwi Tours GmbH erstritten hat, betont die Bedeutung dieser Entscheidung: „Das Urteil schafft große Rechtssicherheit für die Reisebranche.“ Es ermöglicht Reiseveranstaltern, ihre Stornierungsrechnungen endgültig zu erstellen, ohne berücksichtigen zu müssen, dass später hinzutretende Umstände die Lage ändern könnten. Überschüssige Beträge müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt an den Reisenden rückerstattet werden.

Die Auswirkungen dieses Urteils sind weitreichend und bieten den Reiseveranstaltern eine solide Grundlage, um mit Rücktrittsfällen unter außergewöhnlichen Umständen umzugehen. Dr. Bergmann wird im Rahmen ihres Vortrags im RDA TrendForum am 24. April 2024 weitere Einblicke in die Entscheidung des EuGH und deren Bedeutung für die Reisebranche geben.

Diese richtungsweisende Entscheidung markiert einen wichtigen Meilenstein in der Handhabung von Rücktrittsrechten unter dem Einfluss von höherer Gewalt und stärkt die Position der Reiseveranstalter in unsicheren Zeiten.

Quelle: RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V.

  • 4. März 2024
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